SchreinerRente Bayern
Für Ihre Altersversorgung
Die Mitgliedsbetriebe des Fachverbandes Schreinerhandwerk beteiligen sich an der Altersvorsorge der Arbeitnehmer.
Starke Altersvorsorge für Arbeitnehmer/innen im bayerischen Schreinerhandwerk
Die Tarifvertragsparteien haben mit Wirkung zum 01.11.2014 den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung unterzeichnet.
Damit können Verbandsmitgliedern die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung und die Entgeltumwandlung, auch in Form der Direktversicherung, in den Schreinerbetrieben umzusetzen.
Die SchreinerRente Bayern besteht aus folgenden Bestandteilen:
- Arbeitgeberleistung
- Möglichkeit der Eigenbeteiligung über Entgeltumwandlung
- Möglichkeit der Umwandlung von Überstunden in betriebliche Altersversorgung
Der Münchener Verein ist einer von den Tarifvertragsparteien präferierten Partnern für die Umsetzung des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung.
Betriebliches Vorsorgemanagement
Zusammenarbeit mit dem Münchener Verein
Sichern Sie sich die Vorteile betrieblicher Versorgung und stärken Sie Ihre Firma im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte und motivierte Mitarbeiter.
In Zeiten hoher Arbeitsbelastung und Fachkräftemangel verändern sich die Bedürfnisse und Erwartungen von Bewerbern und Mitarbeitern. Die Anforderungen an den Arbeitgeber steigen und das bringt vielfältige Herausforderungen für ein Unternehmen mit sich. Wir zeigen Ihnen, wie ein betriebliches Vorsorgemanagement neue Spielräume eröffnet.
Informieren Sie sich über Ihre Vorteile!
Arbeitgeberleistung
Den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung enthält folgende Leistungen:
- Vollzeitbeschäftigte erhalten 50 € monatlich
- Teilzeitbeschäftigte erhalten den Zuschuss im Verhältnis der tatsächlichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit,
mindestens 25 € monatlich - Der Anspruch entsteht nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von 12 Monaten
- Der Anspruch entsteht für jeden Monat, in dem Anspruch auf mindestens 2 Wochen Arbeitsentgelt besteht
- Azubis haben keinen Anspruch
Hier finden Sie eine Beispielberechnung zur Arbeitgeberleistung
Der Arbeitgeber unterstützt die Altersversorgung der Mitarbeiter mit 50 € zuzüglich zum Gehalt.
ohne betriebliche Altersversorgung | SchreinerRente Bayern | |
Brutto-Monatseinkommen | 3.000,00 € | 3.000,00 € |
+ Arbeitgeberleistung | 50,00 € | |
zu versteuerndes Einkommen | 3.000,00 € | 3.000,00 € |
Nettoeinkommen monatlich * | 2.024,07 € | 2.024,07 € |
Für die Altersversorgung | 50,00 € |
*Unverbindl. Beispiel für Steuerklasse I
Fazit: Kein Cent weniger Gehalt, aber 50 € Beitrag für die Altersversorgung.
Entgeltumwandlung
Die Arbeitnehmer im bayerischen Schreinerhandwerk haben über den Arbeitgeberbeitrag hinaus die Möglichkeit, die SchreinerRente Bayern mit eigenen Mitteln - der Entgeltumwandlung - aufzustocken.
Der Entgeltumwandlungsbetrag muss dabei mindestens 300 € jährlich betragen.
Alle Entgeltbestandteile können umgewandelt werden, auch Überstunden.
- Förderung durch den Staat
Diese Form der Vorsorge ist besonders interessant, denn die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis 4 % beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Was heißt das?
Durch die staatliche Förderung kann der Arbeitnehmer bis zu 56 % des Beitrages sparen!
Hier finden Sie eine Beispielberechnung zur Arbeitgeberleistung + Entgeltumwandlung
Besonders clever ist es, wenn die Arbeitnehmer eigene Zuzahlungen zur betrieblichen Altersversorgung leisten und damit ihre Betriebsrente erhöhen. Sie sparen so auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Aus 55 € werden 150 € für die Altersversorgung!
ohne betriebliche Altersversorgung | SchreinerRente Bayern | |
Brutto-Monatseinkommen | 3.000,00 € | 3.000,00 € |
+ Arbeitgeberleistung | 50,00 € | |
- Entgeltumwandlung | 100,00 € | |
zu versteurndes Einkommen | 3.000,00 € | 2.900,00 € |
Auszahlbetrag * | 2.031,31 € | 1.976,31 € |
Für die Altersversorgung | 0,00 € | 150,00 € |
*Unverbindl. Beispiel für Steuerklasse I
Fazit: Mit nur 55 € Gehaltseinsatz erhält der Arbeitnehmer 150 € Beitrag für seine Altersversorgung.
Überstunden
Überstunden - Barauszahlung oder Umwandlung in betriebliche Altersversorgung?
Die Beitragsgestaltung in der Direktversicherung ist sehr flexibel und kann variabel gestaltet werden, so dass im Rahmen der steuerlichen Förderung innerhalb eines Beitragsjahres Zuzahlungen vorgenommen werden können.
Diese Zuzahlungen können beispielsweise Zahlungsansprüche auf Vergütung von Mehrarbeit (Überstunden) sein und stellen eine Entgeltumwandlung dar.
Bei einer Barauszahlung von Überstunden bleibt jedoch oft nicht mehr als die Hälfte des ausgezahlten Betrages übrig.
Hier finden Sie ein Beispiel zur Barauszahlung/Umwandlung von Überstunden
| Barauszahlung der Überstunden | Umwandlung der Überstunden |
Wertmäßiger Betrag der Überstunden | 480,00 € | 480,00 € |
Steuerliche Abzüge gesamt | 144,00 € | 0,00 € |
Sozialversicherungsbeiträge | 96,00 € | 0,00 € |
Auszahlungsbetrag der Überstunden | 240,00 € | 480,00 € |
Bei Barauszahlung stehen 240 € für den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung zur Verfügung. Werden die Überstunden in betriebliche Altersversorgung umgewandelt, so beträgt der Altersvorsorgebetrag 480 €. Der Vorteil ist ein zusätzlicher Altersvorsorgebetrag von 240 €.
Wird der Gegenwert der Überstunden in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt, so führt hingegen der gesamte Betrag zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung.
Die betriebliche Altersversorgung hat viele Vorteile
Die betriebliche Altersversorgung ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine interessante Möglichkeit die Altersversorgung der Mitarbeiter zu sichern. Gleichzeitig können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Lohnnebenkosten sparen.
Zusätzlich zur Steuer- und Sozialabgabenersparnis bei Entgeltumwandlung profitiert der Arbeitnehmer von folgenden Vorteilen der SchreinerRente Bayern:
- Mehr Netto vom Brutto
- Bürgergeld sicher
- Mitnahmemöglichkeit des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel
- Sehr günstige Konditionen durch Rahmenvertrag
- Sofortige Unverfallbarkeit
- Kapitalabfindung oder Rente möglich
- Garantierte lebenslange Altersrente
- Flexible Renteneinstiegsphase
- Anpassung der Beiträge jederzeit möglich
- Hohe Ersparnis an Steuern und Sozialabgaben
- Hinterbliebenenleistung bei Tod automatisch eingeschlossen
Im Rahmen der SchreinerRente Bayern sind auch die Hinterbliebenen des Mitarbeiters abgesichert.
Eine Todesfallleistung wird an folgende Hinterbliebene ausgezahlt:
- den Ehepartner oder
- einen namentlich genannten Lebenspartner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft oder
- ein nicht volljähriges leibliches bzw. adoptiertes Kind
Ist keiner der vorgenannten Hinterbliebenen vorhanden, können bis zu 8.000 € auch an andere Personen ausgezahlt werden.
Die Todesfallleistung ist wie folgt gestaltet:
- Todesfallleistung während der Aufschubdauer
Bei Tod der versicherten Person während der Aufschubdauer wird eine Todesfallleistung in Höhe des Deckungskapitals zum letzten Tag jenes Monats, in dem die Meldung über den Todesfall beim Münchener Verein eingeht, berechnet. - Todesfallleistung im Rentenbezug
Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird bei Tod der versicherten Person, nach Ablauf der Aufschubdauer, eine einmalige Todesfallleistung in Höhe der Kapitalabfindung der bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit noch fällig werdenden Renten, gezahlt. Eine ab Rentenbeginn vereinbarte Rentengarantiezeit kann bis sechs Wochen vor Rentenbeginn geändert werden.
Mit dem RentenSchutzbrief ist der Aufbau Ihrer Altersvorsorge mit der SchreinerRente Bayern bei Berufsunfähigkeit gesichert. Nach einer Wartezeit von 3 Jahren werden im Leistungsfall die Beiträge für die SchreinerRente Bayern übernommen. So entsteht keine Versorgungslücke und Sie erreichen sicher Ihr Rentenziel.
Die Vorteile
- Keine Gesundheitsfragen
- Ideale Ergänzung zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung
- Beitragsbefreiung bis zu dem steuerlich geförderten Höchstbeitrag
- Voller Schutz nach nur 3 Jahren Wartezeit
- Sofortschutz bei Berufsunfähigkeit durch Unfall
Die Direktversicherung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Staatliche Förderung der Beiträge
Beiträge, gleichgültig ob diese vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber geleistet werden, sind gemäß § 3 Nr. 63 EStG (Einkommensteuergesetz) für den Arbeitnehmer grundsätzlich steuerfrei. Die Steuerfreiheit besteht dabei bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte - im Jahr 2024 entspricht dies einem Betrag in Höhe von 7.248 €. Bestehende Direktversicherungen nach § 40b EStG sind von diesem Betrag abzuziehen.
Die Steuerfreiheit der Beiträge greift aber nur dann, wenn die Altersleistung grundsätzlich als lebenslange Rente ausgezahlt wird. Möglich ist es auch, sich bis zu 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen zu lassen. Ferner ist bei der Direktversicherung ein Wahlrecht zur Auszahlung des gesamten angesparten Kapitals vereinbar. Wird dieses ausgeübt, kann das gesamte Kapital zu Beginn der Leistungsphase ausgezahlt werden.
Darüber hinaus unterliegen die steuerfreien Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht der Sozialabgabenpflicht.
Nachgelagerte Besteuerung
Für Direktversicherungen, die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerlich gefördert werden, gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Die Renten- oder Kapitalleistungen sind demnach in der Leistungsphase nach § 22 Nr. 5 EStG (Einkommensteuergesetz) als sonstige Einkünfte in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Sozialabgabenrechtliche Behandlung der Versicherungsleistungen
Renten- und Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung sind als Versorgungsbezug in der Kranken- und Pflegeversicherung voll beitragspflichtig. Allerdings gibt es einen dynamisch steigenden Freibetrag (Rentenzahlung 2024: 176,75 € / monatlich; Kapitalzahlung 2024: 21.210 €)
Informationen zur SchreinerRente Bayern
Auch wichtig für Sie und Ihren Betrieb
Betriebliche Krankenversicherung -
Warum sie für Ihr Unternehmen sinnvoll ist:
- Eine bKV oder betriebliche Krankenversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung, die Sie als Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter abschließen und finanzieren können. Sie stellt eine attraktive Zusatzleistung zu den üblichen Sozialleistungen wie Gehalt, Urlaub oder Altersvorsorge dar.
- Durch die bKV können Sie sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber positionieren und qualifizierte Mitarbeiter gewinnen und halten. Außerdem profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen und einer unkomplizierten Abwicklung.
- Ihre Mitarbeiter erhalten durch die bKV eine höhere Qualität der medizinischen Versorgung, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht. Sie sind im Krankheitsfall besser versorgt und müssen sich keine Sorgen um finanzielle Aspekte machen.
Welche Vorteile sie Ihnen und Ihrem Unternehmen bietet:
- Keine Gesundheitsprüfung
- Keine Budgetteilung unterjährig
- Keine Wartezeiten
- Familie und Partner absichern
- Mitarbeiter binden
- Mitarbeiter finden
- Soziales Engagement
- Im Budget, keine Sublimits
(außer Sehhilfe/halbes Budget)
Betriebshaftpflicht für Schreinerbetriebe -
denn Ihr Erfolg braucht Sicherheit!
Dieses spezielle Sicherheitskonzept zum Schutz von Firma, Mitarbeiter und der eigenen Existenz ist aus der engen Zusammenarbeit zwischen Münchener Verein und dem Landesinnungsverband für das Bayerische Elektro-Handwerk entstanden.
Highlights
Schreiner sind vielen Gefahren und Risiken ausgesetzt. Auch bei größter Vorsicht und Aufmerksamkeit können Schäden auftreten, die die eigene Existenz gefährden. Für jeden Schaden, den beispielsweise ein Mitarbeiter einem Dritten zufügt, ist der Betriebsinhaber zum Schadenersatz verpflichtet. Wir stehen hier zur Seite und regulieren berechtigte (Geld-)Forderungen. Schnell und unkompliziert. Unberechtigte Ansprüche gegen Sie wehren wir ab. Wenn nötig vor Gericht.
Highlights zu Sonderkonditionen
- Bearbeitungsschäden bis zu 1 Mio. EUR ohne Sebstbeteiligung
- Bis 60.000 EUR für Vermögensschäden
- Leitungsschäden bis 1 Mio. EUR
- Mietsachschäden bis 1 Mio. EUR
- Privat-Haftpflicht inklusive
Plus
- 20 % Handwerker-Nachlass bei Sachversicherungen
- Bis zu 20 % Existenzgründer-Nachlass
- 10 % Bündel-Nachlass
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